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Auszug
aus der Beitragsordnung des Vereins Volkssolidarität 1990 e.V.
Halle (Saale) |
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1. Grundsätze für die Zahlungen von Beiträgen |
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Jedes Mitglied ist zur Entrichtung
des Beitrages in der festgelegten Höhe verpflichtet.
Die Beitragsentrichtung ist in Form von Barzahlung in den Gruppen,
des Bankeinzuges oder mittels Überweisung möglich.
Die Beiträge dürfen ausschließlich für die
Finanzierung satzungsgemäßer Zwecke verwendet werden.
Mitglieder, die ihren Beitrag 3 Monate über das jeweilige
Kalenderjahr hinausnicht entrichten, können nach Anhörung
durch die Mitgliedergruppenvorstände ausgeschlossen werden.
Die Führung der Vereinskassen erfolgt auf der Grundlage der
jeweils gültigen Kassenordnung des Vereins.
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2.
Höhe der Beiträge |
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Jedes Mitglied kann die Höhe
seines Beitrages unter Einhaltung des festgesetzten Jahresmindestbeitrages
selbst festlegen.
| Mindestbeiträge:
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jährlich |
halbjährlich |
Quartal |
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| Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr |
8,00 € |
4,00 € |
2,00 € |
| Auszubildende, Studenten, Nichtberufstätige und Rentner |
16,00 € |
8,00 € |
4,00 € |
| Berufstätige |
24,00 € |
12,00 € |
6,00 € |
| Fördermitglieder |
50,00 € |
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