VOLKSSOLIDARITÄT 1990 e.V. Halle (Saale)

VOLKSSOLIDARITÄT 1990 e.V. Halle (Saale)
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 © 2010 VS 1990 e.V.
 
Auszug
aus der Beitragsordnung des Vereins Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale)

 

1. Grundsätze für die Zahlungen von Beiträgen

  Jedes Mitglied ist zur Entrichtung des Beitrages in der festgelegten Höhe verpflichtet.

Die Beitragsentrichtung ist in Form von Barzahlung in den Gruppen, des Bankeinzuges oder mittels Überweisung möglich.

Die Beiträge dürfen ausschließlich für die Finanzierung satzungsgemäßer Zwecke verwendet werden.

Mitglieder, die ihren Beitrag 3 Monate über das jeweilige Kalenderjahr hinausnicht entrichten, können nach Anhörung durch die Mitgliedergruppenvorstände ausgeschlossen werden.

Die Führung der Vereinskassen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Kassenordnung des Vereins.

   
  2. Höhe der Beiträge
 

Jedes Mitglied kann die Höhe seines Beitrages unter Einhaltung des festgesetzten Jahresmindestbeitrages selbst festlegen.

Mindestbeiträge: jährlich halbjährlich Quartal
       
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr 8,00 € 4,00 € 2,00 €
Auszubildende, Studenten, Nichtberufstätige und Rentner 16,00 € 8,00 € 4,00 €
Berufstätige 24,00 € 12,00 € 6,00 €
Fördermitglieder 50,00 €    
   

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