Vorstand
der Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale)
gewählt von der Delegiertenversammlung
am 22. Oktober 2010
Laut § 10 der Vereinssatzung vom 08.09.2006 besteht der Vereinsvorstand
(Gesamtvorstand) aus bis zu 7 stimmberechtigten Mitgliedern, die
von der Delegiertenversammlung in geheimer Wahl für die Dauer
von 4 Jahren gewählt werden. Eine mehrmalige Wiederwahl ist
möglich.Weiterhin gehört dem Gesamtvorstand durch Funktion
der Geschäftsführer und mögliche Ehrenvorsitzende
mit Stimmrecht an.
Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden
und zwei Stellvertreter. Ihm obliegt auch die Bestellung bzw. die
Abberufung des Geschäftsführers für die Erfüllung
der laufenden Geschäfte des Vereins
sowie die Festlegung von dessen Rechten und Pflichten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Vertretungsvorstand) sind
der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer.
Die Mitglieder des Vertretungsvorstandes haben Einzelvertretungsmacht.
|