VOLKSSOLIDARITÄT 1990 e.V. Halle (Saale) [Miteinander - Füreinander]
VOLKSSOLIDARITÄT 1990 e.V. Halle (Saale)

VOLKSSOLIDARITÄT 1990 e.V. Halle (Saale)
Seit 1945 in Halle (Saale) - Miteinander - Füreinander

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 © 2010 VS 1990 e.V.
 
Unsere stationären Pflegeeinrichtungen

Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Es gibt aber Situationen, in denen die Pflege in einem Heim (stationäre Pflege) unumgänglich wird, weil
eine umfassende Betreuung rund um die Uhr nötig ist. Dazu zählt beispielsweise eine fortge-schrittene Demenz. Der Umzug in ein Heim
bedeutet zwar eine Verlagerung des Lebens-schwerpunktes, nicht aber, dass man seine bisherigen Lebensgewohnheiten aufgeben
muss. Daher ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig nach einem passenden Heim um-zusehen.

 

Pflegeeinrichtungen im "Senioren-Service-Zentrum Böllberg" - mehr dazu hier...

den aktuellen Qualitätsbericht finden Sie hier...

Pflegeeinrichtung "Haus am Mühlenhof" auf dem Gut Gimritz - mehr dazu hier...

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Pflegeeinrichtung im Park der Generationen "Haus Luise" in der Luisenstraße 4 - mehr dazu hier...

den aktuellen Qualitätsbericht finden Sie hier...

Unser Verein betreibt 3 Einrichtungen mit stationärer Pflege im Stadtgebiet von Halle,
in den Sie sich geborgen fühlen können.

Sie müssen kein Mitglied bei der Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale) sein, um
unsere stationären Pflegeeinrichtungen und unsere anderen sozialen Angebote zu
nutzen.


Unsere Häuser sind Einrichtungen, die pflegebedürftige Menschen pflegen und betreuen. Unsere Ein-
richtungen haben mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger Vereinbarungen geschlossen. Die
Vereinbarungen mit den Pflegekassen nennt man Pflegesatzvereinbarungen über Leistungen der voll-
stationären Pflege. In dieser Vereinbarung mit den Pflegekassen steht, welche Leistungen der Unternehmer
allgemein erbringen kann und ggf. muss. In dieser Vereinbarung findet man auch eine Beschreibung der
Allgemeinen Pflegeleistungen, der Leistung der sozialen Betreuung, der Behandlungspflege, der Unterkunft
und Verpflegung, der Reinigung, der Wäscheversorgung und Ver- und Entsorgung sowie der Wartung und
Instandhaltung. Damit die Pflegekassen nicht mit jedem Pflegeheim einzeln die gesamten Leistungen jeweils
neu regeln müssen, hat man im Bundesland Sachsen-Anhalt einen sogenannten Rahmenvertrag nach § 75
SGB XI zur vollstationären Dauerpflege geschlossen. Dieser Vertrag enthält schon sehr viele Regelungen
über die Pflegeleistungen, die Leistungen der sozialen Betreuung, der Behandlungspflege, der Hilfsmittel
und vieles mehr.

Allgemeines Leistungsangebot

In unserer Einrichtung können Menschen gepflegt werden, die Leistungen der Grundpflege wie
Körperpflege, Ernährung und Hilfe bei der Mobilität benötigen.

Die Körperpflege umfasst das Waschen, Duschen, Baden; die Zahnpflege, das Kämmen, einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege, Darm- und Blasenentleerung.

Die Hilfe bei der Ernährung umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung
der Aufnahme der Nahrung; Hygienemaßnahmen, wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/
Wechseln in der Kleidung.

Die Hilfen zur Mobilität umfassen das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; das
Gehen, Stehen, Treppensteigen; das Verlassung und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung; dabei sind
solche Verrichtungen außerhalb der Pflegeeinrichtungen zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der
Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z. B.
Organisieren und Planen des Zahnarztbesuches); das An- und Auskleiden.

Darüber hinaus bieten wir bei Bedarf Leistungen der sozialen Betreuung an. Die Leistungen sollen
Ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen ermöglichen und zur Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb unserer Einrichtung beitragen. Die soziale Be-
treuung wird als gruppen- und individuelle Leistung angeboten, insbesondere: Einzelgespräche mit
spezifischer Zielsetzung; Intervention bei Weglauftendenz, Angst, depressiver Stimmung und Unruhe-
zuständen, aktivierende ganzheitliche Pflege und Betreuung; Training zur Erhaltung von körperlichen
und geistigen Ressourcen; tagesstrukturierende Angebote; themenorientierte Angehörigentreffen; Hilfe
bei der Alltagsbewältigung; Beratung in persönlichen Angelegenheiten; Unterstützung bei der Aufnahme
und Pflege sozialer Kontakte einschließlich der Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen;

Wir halten auch Hilfsmittel vor, soweit diese nicht von der Krankenkasse zu stellen sind. Wann von
unserer Seite Ihnen das Hilfsmittel gestellt wird, richtet sich an den Rahmenvertrag der für die Pflege gilt.

Die Einrichtung erbringt grundsätzlich auch die Leistungen der Behandlungspflege, soweit sie nicht vom
behandelnden Arzt erbracht werden. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden im
Rahmen der ärztlichen Behandlung entsprechend der ärztlichen Anordnung erbracht.

Die Einrichtung bietet als Verpflegung zu nachstehenden Zeiten folgende Leistungen an:

- Frühstück – ca. 8.00 Uhr
- Zwischenmahlzeit – ca. 10.00 Uhr
- Mittagessen – ca. 12.00 Uhr
- Nachmittagskaffee – ca. 14.00 Uhr
- Abendessen – ca. 18.00 Uhr.

Schon- und Diätkost wird nach ärztlicher Anordnung auch erbracht. Daneben gibt es ein Getränke-
angebot zu allen Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke jederzeit. Soweit Sie aus gesundheitlichen
Gründen nicht in der Lage sind, an den Mahlzeiten in den Gemeinschaftsräumen teilzunehmen, erhalten
Sie Ihre Mahlzeiten angerichtet in Ihrem Zimmer serviert. Das Essen in unserem Haus wird durch die
vereinseigene Küche im Böllberger Weg 150 gefertigt und angeliefert.


Was bieten Ihnen unsere stationären Pflegeeinrichtungen?

- ein Leben in umsorgter Atmosphäre
- trotzdem größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
- im Vordergrund steht die motivierende und aktivierende Pflege
- Steigerung der Lebensqualität durch Verhinderung von Isolierung und Vereinsamung
- liebevoll gestaltete Außenanlagen

Weitere wichtige Informationen:

- für einen Einzug ist die Pflegestufe 1 bis 3 laut SGB XI erforderlich
- Bezugspflege- und Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal
- Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmer in farblich unterschiedlich gestalteten Wohnbereichen

Ausstattung:


- jedes Zimmer verfügt über eine eigene Sanitärzelle
- auf jeder Etage befindet sich ein Pflegebad sowie ein Aufenthaltsraum mit TV-Ecke
- Grundausstattung wie Pflegebett, Nachttisch, Kommode, Schrank, Fernseher, Tisch, Stuhl
- das Mitbringen eigener Möbel ist nach Absprache möglich
- ebenso nach Absprache können Kleintiere gehalten werden

Besonderheiten:

- Vermittlung von Friseur, Fußpflege, Physiotherapie
- ein kleiner Verkaufsstand stehen Ihnen zur Verfügung,
- für an Demenz erkrankte Bewohner werden zusätzliche Betreuungskräfte nach SGB XI § 87 vorgehalten
- Beschäftigung (Basterln, Gedächtnistraining usw.) durch vorgehaltenen Betreuungskräfte
- zahlreiche Veranstaltungen wie Konzerte, Kaffeenachmittage u.v.m.
- Einbeziehung in das Vereinsleben der Volkssolidarität 1990 e.V. Halle (Saale)

Die bei uns durchgeführten Qualitätsprüfungen, die zu veröffentlichen sind, hängen in der Einrichtung
mit dem aktuellen Ergebnis aus.

Des Weiteren hält unsere Einrichtung ein umfängliches Beschwerdemanagement vor. Sollten Sie daher
mit unserer Leistung einmal nicht zufrieden sein, bitten wir Sie möglichst schnell, uns Ihre Beschwerden
zukommen zu lassen. Wir werden dann umgehend versuchen, Abhilfe zu schaffen.

Die Arbeit der Pflegeteams ist geprägt von unserem humanistischen Pflegeleitbild und ist nach dem Pflege-modell von Frau Monika Krohwinkel ausgerichtet.

Schauen Sie sich unsere Pflegeeinrichtungen doch einfach mal an:


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